Abstandsvorschriften für bäume und sträucher
Es ist ein Hilfsmittel mit dem Ziel, den Interessenten die gesetzlichen Grundlagen, die geltenden Grenzabstände und das Verfahren bei Reklamationen aufzuzeigen. Wenn sie abgehen und die Einhaltung des ordentlichen Abstands nicht möglich ist, können Bäume innerhalb von zwei Jahren an gleicher Stelle ersetzt werden (§ EG ZGB). Manchmal gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen, die beispielsweise für bestehende Bepflanzungen gelten Gegen den Willen des Nachbars dürfen Gar-tenbäume, kleinere Zierbäume, Zwergobst-bäume und Sträucher nicht näher als 60 cm an die nachbarliche Grenze gepflanzt wer-den.
Es ist ratsam, sich vor der Pflanzung über die geltenden Bestimmungen zu informieren Merkblatt für Grenzabstände für Grünhecken und Bäume Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Missachtung kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zur Aufforderung kommen, die Pflanzen zu entfernen Grenzabstände von Gebäuden, Einfriedungen, Stützmauern, Bäumen, Hecken, Sträuchern und Gartenzäunen geben immer wieder zu reden. Die entsprechenden Artikel und Paragraphen finden Sie hier im Folgenden aufgelistet.
In den meisten Kantonen finden sich diese Bestimmungen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB).
Kleinere Sträucher haben in der Regel geringere Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen
Auch bei öffentlichen Grünflächen gelten oft eigene, strengere Regeln zur Bepflanzung Für Bäume, ausgenommen Spalierbäume, muss in städtischen Verhältnissen ein Abstand von mindestens 2 Metern, in ländlichen Verhältnissen von mindestens 3 Metern von der Grundstückgrenze und von öffentlichen Strassen eingehalten werden.
Die genauen Regeln hierfür sind oft in Bebauungsplänen oder Nachbarrechtsgesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt Die Regelungen zielen darauf ab, ein harmonisches Miteinander im öffentlichen und privaten Raum zu gewährleisten Besonders bei größeren Bäumen sind die Abstände oft deutlich bemessen, um ausreichend Platz für Wachstum zu lassen Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften über Grenzabstände, Maximalhöhen und dergleichen.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung und ein kurzer Überblick wo die Abstandsvorschriften gesetzlich geregelt sind. Manchmal gibt es auch spezielle Regelungen für Obstbäume, die aus hygienischen Gründen weiter entfernt gepflanzt werden müssen Bäume und Sträucher, welche infolge Zulassung des Nachbarn im Unterabstand an der Grenze stehen, werden in ihrem Bestand geschützt.